Wahlärztin
Eine Wahlärztin ist ein niedergelassene Ärztin, die in keinem
Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen steht.
Das Leistungsangebot einer Wahlärztin erstreckt sich über das der
Kassenmedizin hinaus.
Ich bin dadurch in der Lage, Ihnen eine ausführliche, individuelle
Betreuung zu ermöglichen.
Ich nehme mir für Sie viel Zeit und Sie haben keine lästigen
Wartezeiten.
Die Wahlarztrezepte werden von den Apotheken
genauso wie Kassenrezepte akzeptiert, ebenso werden von den
Instituten Wahlarzt Zuweisungen, wie z.B.
Röntgenüberweisungen, behandelt. Umständliches bewilligen lassen
ist daher nicht nötig!
Das Honorar zahlen Sie vorerst privat in der Ordination, Sie erhalten
hierfür eine Honorarnote, die Sie dann bei Ihrer Krankenkassa zur
Kostenrückerstattung einreichen können.In den meisten Fällen erhalten
Sie bis zu 80% des Betrages, den die Kasse einem Vertragsarzt für die
gleiche Leistung bezahlt hätte (ist nicht äquivalent mit 80% des
Wahlarzthonorares).Die meisten Privatversicherungen erstatten 100% der
erbrachten wahlärztlichen Leistung zurück.
Ausgenommen ist die Vorsorgeuntersuchung, die direkt
über den Wahlarzt mit der jeweiligen Krankenkassa verrechnet wird – in
diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.