Dr. Gudrun Obermann

Ärztin für Allgemeinmedizin und Akupunktur
Tel 01 406 50 18

Wahlärztin

Eine Wahlärztin ist ein niedergelassene Ärztin, die in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen steht.
Das Leistungsangebot einer Wahlärztin erstreckt sich über das der Kassenmedizin hinaus.

Ich bin dadurch in der Lage, Ihnen eine ausführliche, individuelle Betreuung zu ermöglichen.
Ich nehme mir für Sie viel Zeit und Sie haben keine lästigen Wartezeiten.

Die Wahlarztrezepte werden von den Apotheken genauso wie Kassenrezepte akzeptiert, ebenso werden von den Instituten Wahlarzt Zuweisungen, wie z.B. Röntgenüberweisungen, behandelt. Umständliches bewilligen lassen ist daher nicht nötig!
Das Honorar zahlen Sie vorerst privat in der Ordination, Sie erhalten hierfür eine Honorarnote, die Sie dann bei Ihrer Krankenkassa zur Kostenrückerstattung einreichen können.In den meisten Fällen erhalten Sie bis zu 80% des Betrages, den die Kasse einem Vertragsarzt für die gleiche Leistung bezahlt hätte (ist nicht äquivalent mit 80% des Wahlarzthonorares).Die meisten Privatversicherungen erstatten 100% der erbrachten wahlärztlichen Leistung zurück.

Ausgenommen ist die Vorsorgeuntersuchung, die direkt über den Wahlarzt mit der jeweiligen Krankenkassa verrechnet wird – in diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.